Jahreshauptversammlung 2017

2017-01-10 von Steffen Haugwitz 

Donnerstag, den 23. Februar 2017 um 19:00 Uhr

Die Jahreshauptversammlung 2017 findet am Donnerstag, den 23. Februar 2017 um 19:00 Uhr im Großen Saal unseres Spiellokals statt.

Sowie durch Aushang im Vereinslokal als auch auf unserer Homepage erfolgt die Einladung mit Tagesordnung. Darüber hinaus erfolgt die Einladung mit der Winter-Ausgabe des Schachfreunds.

Anträge zur Jahreshauptversammlung sind bis zum 31.01.2017 in schriftlicher Form (zur Veröffentlichung in der Vereinszeitung per E-Mail bis 13.01.) beim 1. Vorsitzenden einzureichen.

Einladung, Tagesordnung und Anträge herunterladen

Tagesordnung

1. Begrüßung und Feststellung der Stimmenzahl
2. Ehrungen und Preisverleihungen
3. Protokoll der Jahreshauptversammlung 2016
4. Rechenschaftsberichte der Vorstände, Bericht der Kassenprüfer
5. Aussprache zu den Berichten
6. Entlastung des Vorstands
7. Wahlen
a. Spielausschuss
b. ein Kassenprüfer für zwei Jahre
8. Haushaltsvoranschlag 2017, Beitragsfestsetzung 2018
9. Anträge auf Satzungsänderung und Sonstiges

Anträge

Anträge zur Jahreshauptversammlung sind bis zum 31.01.2016 beim 1. Vorsitzenden einzureichen. Sie werden vom Vorstand im Anschluss auf der Homepage des Vereins veröffentlicht. Derzeit liegt ein Antrag auf Satzungsänderung (vom Vorstand) vor.

Änderung von §2 Name, Sitz und Zweck

Ersetzen der Formulierung (Zweck des Vereins) in Satz 1: Zweck des Vereins ist die Förderung des Schachspiels in Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports, insbesondere des Schachspiels

Damit neue Textfassung:

§ 2 Name, Sitz und Zweck

Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports, insbesondere des Schachspiels. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
a) die Sammlung aller Liebhaber und Freunde des Schachspiels,
b) die Veranstaltung von Einzelwettkämpfen,
c) die Teilnahme an Mannschaftswettkämpfen,
d) die schachliche Weiterbildung der Mitglieder in geeigneter Form,
e) die Pflege guten, kameradschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenhaltens innerhalb des Vereins.

Begründung:

Anpassung an die neuen gesetzlichen Richtlinien der Mustersatzung nach Anlage 1 zu §60 AO. Nach dieser Richtlinie muss für eine Steuerfreistellung für den Zeitraum 2016-2018 diese Formulierung zwingend und wortgenau vorhanden sein.

 
DATENSCHUTZ